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Off-Road
Um den Ausstoß von Luftschadstoffen auf Baustellen zu limitieren, hatte das BAFU auf den 1. September 2002 die Richtlinie „Luftreinhaltung auf Baustellen" (Baurichtlinie Luft) in Kraft gesetzt. Zur Minderung der Dieselrußemissionen sah die Richtlinie eine Partikelfilterpflicht für Baumaschinen mit einer Leistung ab 18kW auf B-Baustellen vor.
Mit Annahme der Motion Jenny hat das Parlament deshalb den Bundesrat beauftragt, den Vollzug der Luftreinhaltevorschriften beim Einsatz von Baumaschinen mit Partikelfiltern in der ganzen Schweiz zu harmonisieren. Der Bundesrat kommt diesem Auftrag nach, indem er die entsprechenden Bestimmungen der BAFU-Richtlinie auf Verordnungsstufe hebt. Zugleich dehnt der Bundesrat die Regelung auf sämtliche Baustellen in der Schweiz aus. Damit entfällt die bisher gültige Baustellengrössenklassifizierung für Dieselpartikelfilter.
Dies hat dazu geführt, dass Baumaschinen wie folgt mit einem Rußpartikelfilter nachgerüstet werden müssen:
- für neue Maschinen und Geräte ab einer Leistung von 37 kW treten die Bestimmungen am 1. Januar 2009 in Kraft.
- bereits in Betrieb stehende Maschinen ab 37 kW (Baujahre 2000 - 2008) müssen ab dem 1. Mai 2010 nachgerüstet sein. Für den Einsatz auf den grösseren Baustellen (sog. B-Baustellen) gilt für sie die bisherige Nachrüstungspflicht nahtlos weiter. Die ältesten Maschinen (Baujahr vor 2000) sind bis 2015 von den Vorschriften befreit.
- für neue Maschinen und Geräte mit einer Leistung von 18 bis 37 kW gelten die Anforderungen ab Baujahr 2010. Der Einsatz von bereits in Betrieb stehenden Baumaschinen dieser Kategorie, die nicht mit einem Partikelfilter ausgerüstet sind, wird nicht beschränkt.
Ein erstes „Reglement für die Förderung von Partikelfiltern bei schweren landwirtschaftlichen Fahrzeugen“ wurde am 28. September 2006 durch die Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Zug publiziert. Dabei wird die Nachrüstung durch Partikelfilter bei solchen Maschinen sowohl bei neuen Fahrzeugen als auch bei in Betrieb stehenden Fahrzeugen einheitlich mit 4.000 CHF pro Fall gefördert. Weitere Kantone wie Zürich, Bern, Luzern und Basel wollen diesem Beispiel folgen.
